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Abzeichen der österreichischen Arbeiterbewegung

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»Mein Kopf wird euch auch nicht retten«

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»Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer«

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Über die Gruppe 40

Chronik der Gruppe 40

Hinrichtungsraum

Ausgewählte Biografien

Personenregister

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Österreicher in der Roten Armee 1941 – 1945

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Österreichische ÖkonomInnen der ArbeiterInnenbewegung

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Österreichische Remigration aus der Sowjetunion

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Bin ich ein guter Soldat und guter Genosse gewesen?


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»Mich könnt ihr löschen, aber nicht das Feuer«

Anmerkungen zur die Gruppe 40

In der Gruppe 40 befinden sich 393 (Stand 2011) Gedenksteine. Für zwei Personen, Emil Homolka und Josef Lang, gibt es jeweils zwei Gedenksteine.
Auf dem Gedenkstein von Rudolf Kozian findet sich auch der Name Josef Vodinsky. Ein anderer Gedenkstein trägt den Namen Roman Vodinsky. Beide mit identen Hinrichtungsdaten. Da an diesem Tag aber nur eine Person dieses Namens hingerichtet wurde und in allen Unterlagen kein zweiter Vodinsky aufscheint, handelt es sich um ein und dieselbe Person.
Ein Gedenkstein steht für Anton Brunner. Er war zwar zum Tode verurteilt, wurde aber begnadigt und lebte nach 1945 in Wien, studierte Theologie und war zuletzt Rektor der Strafanstalt Stein/Donau.
Nicht in der Namensliste scheinen die auf den Gedenksteinen als „Unbekanntes Opfer“ bzw. „Poldl“ angeführten Namen auf. Ihre Familiennamen konnten bislang nicht eruiert werden.
Beim Vergleich der durch die Autopsie erfassten Namen mit den Gräberlisten zeigte sich, dass sich einige der existierenden Grabsteine nicht in diesen finden, d. h. keine Grabnummer haben. Das trifft z. B. für die beiden im LG I verstorbenen Personen Josef Horsky und Marie Reder zu. Bei Reder ist nicht bekannt, weswegen sie im LG I inhaftiert war. Auch für den am 22.10.1943 geköpften Widerstandskämpfer Johann Fried konnte keine Grabnummer gefunden werden.
In der Gruppe 40 finden sich Gedenksteine von Personen, von denen keine, über die Angaben auf dem Gedenjstein hinausgehende Informationen gefunden wurden, wie z.B. Beatrix und Franz Raidl. Es finden sich in der Gruppe 40 auch Gedenksteine für drei wegen Raubmordes verurteilte Personen (Stefan Belakon, Peter Gromov und Josef Holinsky). Dass ihnen ein Gedenkstein in der Gruppe 40 errichtet wurde, hat seinen Grund im beschränkten Informationsstand, der noch lange nach 1945 herrschte, wo es nachweislich viele Jahre dauerte, bis Gräber von politischen Opfern gefunden wurden.

Amalie Brust, deren Name in die Liste neu aufgenommen wurde, kam aus politischen Gründen (Betätigung für die KPÖ) ins KZ Ravensbrück und wurde dort ermordet. Ihre Aschenkapsel wurde in den Urnenhain nach Wien gebracht und 1975 in der Gruppe 40 beigesetzt, ebenso die von Leopold Zaynard, dem Mann von Hermine Schwarzer-Zaynard, die im LG I geköpft wurde. Er wurde in Brandenburg-Görden hingerichtet. Ihre und weitere ca.1600 Aschenkapseln von österreichischen Opfern aus Konzentrationslagern und Euthanasieanstalten wurden im Bereich der Reihe 17 beerdigt. Die an diesen Orten Verstorbenen wurden umgehend kremiert. Deren Aschenkapseln wurden in vielen Fällen kurz danach an den Friedhof ihrer Heimatstadt abgegeben. Davon hatten die Angehörigen keine Kenntnis, wie im Fall Amalie Brust oder Leopold Zaynard erwiesen ist.
Die Tatsache, dass in der Gruppe 40 über 1600 namentlich bekannte Opfer anonym begraben liegen, ist bis heute kaum jemanden bekannt.

Auf diesen 393 Gedenksteinen sind über 470 Namen vermerkt, die durch Autopsie erfasst wurden. Da Informationen existieren, die belegen, dass noch weitere Hingerichtete in der Gruppe 40 bestattet wurden, enthält die folgende Auflistung insgesamt 591 Namen. 104 Personen sind der Gruppe der Soldaten und „Unbekannt“ zuzurechnen, von denen, außer dem Namen keine oder nur spärliche Informationen vorhanden sind. Bei über 40 von diesen 104 Personen handelt es sich um Soldaten (Österreicher, aber auch Deutsche), die wegen unterschiedlicher Delikte zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Für beinahe 50 Namen ist eine Zuordnung (Widerstandskämpfer, Soldat, Krimineller) nicht möglich. Ihre Biografien bleiben im Dunkel.
118 der aufgelisteten Personen haben keinen Gedenkstein. Von den 51 Frauen, deren Namen in der Liste aufscheinen, sind acht Tschechoslowakinnen, die alle wegen Widerstands¬tätigkeit zum Tode verurteilt und in Wien hingerichtet wurden. Bei drei Frauen gibt es keinen Bezug zum Widerstand, bzw. ist der Grund ihrer Hinrichtung unbekannt.
Knapp über zehn Personen wurden auf Grund nichtpolitischer oder krimineller Vergehen hingerichtet.

Von allen ÖsterreicherInnen, die nach Friedhöfen außerhalb von Wien exhumiert wurden, wurden die Biografien im Rahmen der Gruppe 40 ausgearbeitet und auf ihre Exhumierung hingewiesen.
Von denen, die aus der Gruppe exhumiert und auf anderen Friedhöfen in Wien beigesetzt wurden, finden sich in der folgenden Liste nur Verweise auf die der „Opfer auf anderen Friedhöfen in Wien“ – einschließlich jener, die in anderen Gruppen des Wiener Zentralfriedhofs bestattet wurden.
Die für dieses Buch herangezogenen Forschungsergebnisse über die im Land(es)gericht I und auf der Schießstätte Kagran hingerichteten Personen listen noch ca. 200 Namen weiterer Personen auf, die nach ihrer Hinrichtung beziehungsweise nach ihrer „Verwertung“ durch das Anatomische Institut in der Gruppe 40 beerdigt wurden. Diese Zahl resultiert u. a. daher, dass hier bewusst keine Unterscheidung zwischen den in den Unterlagen als kriminell bzw. politisch ausgewiesenen Tatbeständen gemacht wurde.
Diese Differenzierung zu negieren, würde der Intention dieser Arbeit nicht entsprechen.
In die vorhandene Liste wurden auch jene Soldaten aufgenommen, die wegen „Fahnenflucht“ oder „Wehrkraftzersetzung“ verurteilt und erschossen oder im LG I hingerichtet (geköpft oder gehängt) wurden. In Ermangelung von Urteilen konnten fast keine detaillierteren Biografien von ihnen erstellt werden. Von ihnen existiert meistens auch kein Gedenkstein.